Solarzaun-Rechner Schweiz:
Förderung & Amortisation in 30 Sekunden
Sunbooster VERTICAL+ steht senkrecht – und genau dafür zahlt der Bund einen Zuschlag. Gib deine Zaunlänge ein: Der Rechner ermittelt Leistung, Ertrag, die Einmalvergütung von Pronovo inklusive Neigungswinkelbonus und deine kantonale Förderung.
1. Gesamte Zaunlänge (m)
2. Breite eines Zaunfelds
3. Installation
4. Speicher
5. Förderung Schweiz
6. Annahmen
Dein Ergebnis
Beratung & Offerte anfordern* Richtwerte, keine Zusicherung: Jahresertrag = Leistung × 850 kWh/kWp × Ausrichtungsfaktor. Nutzen pro Jahr = Eigenverbrauch × Strompreis + Einspeisung × Einspeisevergütung. Amortisation = (Preis − Förderung) ÷ Nutzen pro Jahr, ohne Zins, Teuerung und Installationskosten. Verbindlich ist allein der Entscheid von Pronovo bzw. deiner Förderstelle. Preise in CHF nach der Umrechnung des Schweizer Marktes – Versand, Zoll und Einfuhrsteuer werden im Checkout ausgewiesen.
Warum die Schweiz senkrechte PV extra fördert
Der Bund zahlt für Photovoltaik keine Einspeisevergütung mehr, sondern die Einmalvergütung (EIV) – einen einmaligen Investitionsbeitrag, ausbezahlt über Pronovo. Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad erhalten zusätzlich den Neigungswinkelbonus, weil sie im Winter überdurchschnittlich viel Strom liefern. Ein Solarzaun steht mit 90 Grad und erfüllt dieses Kriterium immer – seit dem 1. Januar 2023 ausdrücklich auch als freistehende Anlage.
| Beitrag (Inbetriebnahme ab 01.04.2025) | Freistehend / angebaut | In Gebäudehülle integriert |
|---|---|---|
| Leistungsbeitrag < 30 kW | 360 CHF/kW | 400 CHF/kW |
| Leistungsbeitrag 30 – < 100 kW | 300 CHF/kW | 330 CHF/kW |
| Neigungswinkelbonus ab 75° | +200 CHF/kW | +400 CHF/kW |
| Grundbeitrag | 0 CHF | 0 CHF |
| Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch (< 150 kW) | 450 CHF/kW + Bonus | 450 CHF/kW + Bonus |
| Total für einen Zaun unter 30 kW | 560 CHF/kW | 800 CHF/kW |
Rechtsgrundlage: Energieförderungsverordnung (EnFV), Art. 30c und 38 sowie Anhang 2.1. Mindestgrösse für einen Anspruch: 2 kW. Für Anlagen ab 1. April 2027 ist eine Erhöhung des Leistungsbeitrags in der Klasse unter 30 kW um 40 CHF/kW angekündigt.
In vier Schritten zur Auszahlung
Zaunlänge festlegen. Ab 2 kW besteht Anspruch – das sind rund 16 m bei 2,0-m-Feldern. Kantonales Programm vorher prüfen, viele verlangen den Antrag vor Baubeginn.
Anschluss durch eine konzessionierte Elektro-Installateurin oder einen Installateur, Anmeldung beim Netzbetreiber, Sicherheitsnachweis und Beglaubigung der Anlagedaten.
Bei kleinen Anlagen wird das Gesuch nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingereicht – mit Leistung, Kategorie, Inbetriebnahmedatum und Nachweisen.
Pronovo prüft, reiht das Gesuch nach Eingangsdatum ein und setzt die Einmalvergütung fest. Kantonale Beiträge laufen separat über die kantonale Energiefachstelle.
Häufige Fragen
Bekomme ich für ein steckerfertiges Kleinkraftwerk auch Geld?
Nein. Die Einmalvergütung gibt es erst ab 2 kW Leistung und nur für ordentlich angeschlossene und gemeldete Anlagen. Ein Kleinkraftwerk mit maximal vier Zaunfeldern bleibt darunter. Steckersolar bis 600 W ist in der Schweiz zwar erlaubt und beim Netzbetreiber nur zu melden, aber nicht förderberechtigt. Ab acht Zaunfeldern – 16 m bei 2,0-m-Feldern – wird daraus eine PV-Anlage mit Förderanspruch.
Was ist der Winterstrombonus – bekomme ich den auch?
Der Winterstrombonus ersetzt seit dem 1. Januar 2026 den früheren Höhenbonus. Er gilt nur für grosse Anlagen ab 100 kW, die im Winterhalbjahr mehr als 500 kWh pro kW Leistung produzieren, und wird erst nach drei vollen Wintern ausbezahlt. Wer ihn erhält, hat keinen Anspruch mehr auf den Neigungswinkelbonus. Für einen Hauszaun ist deshalb der Neigungswinkelbonus der richtige Weg; für grosse, alpine Zaunprojekte lohnt sich eine Einzelrechnung.
Brauche ich für einen Solarzaun eine Baubewilligung?
Das regeln die Kantone unterschiedlich. Innerhalb der Bauzone laufen freistehende Anlagen häufig über ein Meldeverfahren – im Kanton Zürich zum Beispiel bis 20 m² bewilligungsfrei. In Kernzonen, Ortsbildschutzgebieten und bei Denkmalschutz ist immer eine Bewilligung nötig, ausserhalb der Bauzone gelten strenge Vorgaben. Frag vor der Bestellung kurz bei deiner Gemeinde nach.
Kann ich die Investition von den Steuern abziehen?
In den meisten Kantonen gelten Investitionen in Photovoltaik bei bestehenden Liegenschaften als energiesparende Massnahme und sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar – abzüglich erhaltener Förderbeiträge. Die Details unterscheiden sich je Kanton; die kantonale Steuerverwaltung gibt verbindlich Auskunft.
Wie viel Leistung hat ein Meter Zaun?
Ein 2,0-m-Feld liefert 372 Wp, ein 2,5-m-Feld 468 Wp – das sind rund 187 Wp pro Laufmeter. 100 m Zaun ergeben also etwa 18,7 kWp. Die Module sind bifazial und nutzen das Licht von beiden Seiten.
Stand: September 2026. Alle Beträge sind unverbindliche Richtwerte auf Basis der Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03, Anhang 2.1) und ersetzen keine Beratung. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Ansätze, die verfügbaren Mittel des Netzzuschlagsfonds sowie der Entscheid der Vollzugsstelle. Kantonale und kommunale Beiträge sind selbst zu prüfen (energiefranken.ch). Offizielle Informationen zur Einmalvergütung: Pronovo.

